Eine Patentanmeldung nach dem Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty = PCT) ist eine einheitliche Patentanmeldung mit Wirkung für eine Vielzahl einzelner Vertragsstaaten und Staatenbünde.
Ein solche Staatenbund wird z.B. durch die Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens gebildet. Eine aktuelle Liste der PCT-Vertragsstaaten finden Sie unter http://www.wipo.int/treaties/en/ShowResults.jsp?lang=en&treaty_id=6.
Im PCT-Verfahren ist keine Patenterteilung möglich. Für eine Patenterteilung muss spätestens 30 Monate nach dem Anmeldetag bzw. nach der für die internationalen Patentanmeldung in Anspruch genommenen Priorität ein Patenterteilungsverfahren (= die nationale Phase) in denjenigen Vertragsstaaten oder Staatenbünden eingeleitet werden, in denen ein Patentschutz gewünscht wird.
Um eine Entscheidungsgrundlage für die nationale Weiterverfolgung der internationalen Patentanmeldung zu erhalten, kann im internationalen Verfahren ein internationales vorläufiges Prüfungsverfahren durchlaufen werden.